Konditionen

Erstgespräch


Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

Auf Sie zugeschnittenes Angebot

In Ihrer gewohnten Umgebung werden wir uns in Ruhe kennenlernen und uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen unterhalten. Gemeinsam finden wir dann eine optimale Lösung für Sie, so dass ich Ihnen anschließend ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erstellen kann.

Abrechnung mit und ohne Pflegegrad


Meine Leistungen können unterschiedlich abgrechnet werden ->

Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2

Bei der Abrechnung meiner Dienstleistungen ist zu unterscheiden, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat, oder nicht und ob die Betreuung im Rahmen der Verhinderungspflege in Betracht kommt.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verhinderungspflege wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
Seit 2017 können hier von Pflegegrad 2 – 5 pro Kalenderjahr 1.612 € für eine notwendige Ersatzpflege von bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Zudem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege zusätzlich abgerufen werden.

Ohne Pflegegrad

Liegt kein Pflegegrad vor oder ist das Budget der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, stelle ich meine erbrachten Leistungen privat in Rechnung.

Meine Konditionen


Unter folgenden Bedingungen biete ich Ihnen meine Leistungen an ->

Umsatzsteuerpflicht

Ich bin umsatzsteuerpflichtig und somit verstehen sich meine Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird auf den Rechnungen ausgewiesen.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Ich bin selbstständig tätig. Meine Betreuungsleistungen können nach § 35 a Einkommenssteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent bis zu max. 4000,- Euro steuerlich berücksichtigt werden.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Nach der ersten Stunde rechne ich in 15-Minuten Schritten ab.
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